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Guten Morgen

"Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige) sind Personen,

die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr,

auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen

bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen."


1. Voraussetzung:

  • Grundpflege: mehr als 240 Minuten
  • Gesamtpflegezeit (inklusive Hauswirtschaft): mindestens 300 Minuten
  • Hilfebedarf Rund-um-die-Uhr

2. Leistungen der Pflegekasse:

  • Pflegegeld: 700,-- € monatlich ( 01.01.2012 ) oder
  • Pflegesachleistungen: 1.550,-- € monatlich
  • Pflegesachleistungen im Härtefall (3+): 1.918,-- € monatlich
  • Pflegevertretung (Ersatzpflege, Verhinderungspflege)
    durch Pflegedienst: 1.550,–- €
  • Pflegevertretung (Ersatzpflege, Verhinderungspflege)
    durch nahe Angehörige: 700,–- €
  • Tages- oder Nachtpflege monatlich 1.550,–- € (teilstationär)
  • Kurzzeitpflege, stationär (längstens 4 Wochen/Jahr) 1.550,–- €
  • Vollstationäre Pflege monatlich 1.550,–- €

3. Pflegebedarf:

Hilfebedarf besteht täglich rund um die Uhr, auch nachts, bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität und zusätzlich mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.

4. Pflegeaufwand:

Der Zeitaufwand eines Familienangehörigen oder einer anderen nicht als Pflegekraft ausgebildeten Pflegeperson für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung beträgt wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindestens 5 Stunden. Davon müssen auf die Grundpflege mindestens 4 Stunden entfallen.

Quelle: "Richtlinien des GKV Spitzenverbandes zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches", veröffentlicht im August 2009 vom MDS, Essen, Seite 142

Der Antrag zur Einstufung in eine Pflegestufe muss bei der Pflegekasse gestellt werden.

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Vom Betreuungsrecht betroffen sind erwachsene Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz..mehr lesen

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