Sie befinden sich hier auf der: Startseite - Pflegestufe 3 / SchwerstpflegebedürftigkeitGuten Morgen "Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen."
2. Leistungen der Pflegekasse:
3. Pflegebedarf: Hilfebedarf besteht täglich rund um die Uhr, auch nachts, bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität und zusätzlich mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. 4. Pflegeaufwand: Der Zeitaufwand eines Familienangehörigen oder einer anderen nicht als Pflegekraft ausgebildeten Pflegeperson für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung beträgt wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindestens 5 Stunden. Davon müssen auf die Grundpflege mindestens 4 Stunden entfallen. Quelle: "Richtlinien des GKV Spitzenverbandes zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches", veröffentlicht im August 2009 vom MDS, Essen, Seite 142Der Antrag zur Einstufung in eine Pflegestufe muss bei der Pflegekasse gestellt werden.
Sie haben schon die Pflegestufe 3 und möchten mehr über Ihre Pflegestufe erfahren ? Alle Möglichkeiten nutzen ? Profitieren Sie von unseren wissen, und Erfahrungen ! Mit unserem Kostenlosen und Unverbindlichen Pflegestufen Check, können wir feststellen, welche Leistungen noch für Ihre Pflegestufe Möglich sind.
Nutzen Sie unseren
oder Tel : 0561 / 2870638 Sie können jederzeit anrufen.
Ihre Anfrage ist Unverbindlich und Kostenlos
____________________________________________________________________
|
_________________________
Machen Sie mit bei unseren Pflegestufen-Check Es geht um Ihre Pflegestufe ! - Sind Sie gut Informiert ? - Sind Sie richtig Eingestuft ? Sie wollen wissen, ob Sie weitere möglichkeiten haben, oder wollen wissen, wie Sie weitere Leistungen erhalten können ? Gerne helfen wir Ihnen schnell __________________________
___________________
Vom Betreuungsrecht betroffen sind erwachsene Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz..mehr lesen Damit ist die Gesamtheit aller körperbezogenen Tätigkeiten wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität und prophylaktische Maßnahmen, also Pflegeleistungen nach dem..mehr lesen
|
|---|