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Guten Morgen

Die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung werden schrittweise

bis 2012 wie folgt angehoben:

(Alle Angaben in €)

PFLEGEGELD

(Monatliche Leistungen)

2011

ab 2012

Pflegestufe 1

225,-

235,-

Pflegestufe 2

430,-

440,-

Pflegestufe 3

685,-

700,-

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HÄUSLICHE PFLEGE

(Monatliche Leistungen)

Pflegesachleistungen:

2011

ab 2012

Pflegestufe 1

440,-

450,-

Pflegestufe 2

1.040,-

1.100,-

Pflegestufe 3

1.510,-

1.550,-

 

 

 

 

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PFLEGEVERTRETUNG

(Pflegeaufwendungen für bis zu 4 Wochen im Kalenderjahr)

2011

ab 2012

Pflegestufe 1

durch nahe Angehörige

225,-

235,-

durch Pflegedienst

1.510,-

1.550,-

Pflegestufe 2

durch nahe Angehörige

430,-

440,-

durch Pflegedienst

1.510,-

1.550,-

Pflegestufe 3

durch nahe Angehörige

685,-

700,-

durch Pflegedienst

1.510,-

1.550,-

 

 

 

 

 

 

Auf Nachweis werden den nahen Angehörigen notwendige Aufwendungen (Verdienstausfall, Fahrtkosten usw.) bis zum Höchstbetrag für Pflegedienste erstattet.

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ZUSÄTZLICHE BETREUUNGSLEISTUNGEN

(bei eingeschränkter Alltagskompetenz / Pflegestufe 0)

Abhängig von der persönlichen Pflegesituation auf der Grundlage der dauerhaften und regelmäßigen Schädigungen oder Fähigkeitsstörungen beträgt der Leistungsbetrag maximal 200,- € im Monat, also höchstens 2.400,- € jährlich.

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KURZZEITPFLEGE

(Pflegeaufwendungen bis zu folgenden Höchstbeträgen pro Jahr)

2011

ab 2012

Pflegestufe 1

1.510,-

1.550,-

Pflegestufe 2

1.510,-

1.550,-

Pflegestufe 3

1.510,-

1.550,-

 

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TEILSTATIONÄRE TAGES- UND NACHTPFLEGE

(Monatliche Pflegeaufwendungen)

2011

ab 2012

Pflegestufe 1

440,-

450,-

Pflegestufe 2

1.040,-

1.100,-

Pflegestufe 3

1.510,-

1.550,-

Pflegestufe 3+

1.918,-

1.918,-

 

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VOLLSTATIONÄRE PFLEGE

(Monatliche Pflegeaufwendungen)

2011

ab 2012

Pflegestufe 1

1.023,-

1.023,-

Pflegestufe 2

1.279,-

1.279,-

Pflegestufe 3

1.510,-

1.550,-

Pflegestufe 3+

1.825,-

1.918,-

 

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PFLEGE IN VOLLSTATIONÄREN EINRICHTUNGEN DER HILFE FÜR BEHINDERTE MENSCHEN

Es werden Pflegeaufwendungen in Höhe von 10 % des Heimentgelts, höchstens 256,- € monatlich gewährt.

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HILFSMITTEL, die zum Verbrauch bestimmt sind

Es werden höchstens Aufwendungen von 31,- € monatlich bezahlt.

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TECHNISCHE HILFSMITTEL

Es werden Aufwendungen in Höhe von 90 % der Kosten, unter Berücksichtigung von höchstens 25,- € Eigenbeteiligung je Hilfsmittel erstattet.

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WOHNUMFELD

(Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes)

Es sind Maßnahmen in Höhe von bis zu 2.557,- € je Maßnahme, unter Berücksichtigung einer angemessenen Eigenbeteiligung erstattungsfähig.

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ZAHLUNG VON RENTENVERSICHERUNGSBEITRÄGEN für Pflegepersonen

Bei wenigstens 14 Stunden Pflegetätigkeit pro Woche, wenn die Pflegeperson keiner Beschäftigung über 30 Stunden nachgeht und sie noch keine Vollrente wegen Alters bezieht, werden je nach Umfang der Pflegetätigkeit folgende Zuschüsse gewährt:

Erstattung

im Beitrittsgebiet

Pflegestufe 1

132,-

111,-

Pflegestufe 2

264,-

223,-

Pflegestufe 3

396,-

334,-

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Vom Betreuungsrecht betroffen sind erwachsene Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz..mehr lesen

Damit ist die Gesamtheit aller körperbezogenen Tätigkeiten wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität und prophylaktische Maßnahmen, also Pflegeleistungen nach dem..mehr lesen

 

 

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