Sie befinden sich hier auf der: Startseite - Finanzielle LeistungenGuten Morgen Die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung werden schrittweise bis 2012 wie folgt angehoben: (Alle Angaben in €) PFLEGEGELD (Monatliche Leistungen)
------------------------------------------------------------------------------------------ HÄUSLICHE PFLEGE (Monatliche Leistungen) Pflegesachleistungen:
-------------------------------------------------------------------- PFLEGEVERTRETUNG (Pflegeaufwendungen für bis zu 4 Wochen im Kalenderjahr)
Auf Nachweis werden den nahen Angehörigen notwendige Aufwendungen (Verdienstausfall, Fahrtkosten usw.) bis zum Höchstbetrag für Pflegedienste erstattet. ------------------------------------------------------------------------------------------ ZUSÄTZLICHE BETREUUNGSLEISTUNGEN (bei eingeschränkter Alltagskompetenz / Pflegestufe 0) Abhängig von der persönlichen Pflegesituation auf der Grundlage der dauerhaften und regelmäßigen Schädigungen oder Fähigkeitsstörungen beträgt der Leistungsbetrag maximal 200,- € im Monat, also höchstens 2.400,- € jährlich. ------------------------------------------------------------------------------------------ KURZZEITPFLEGE (Pflegeaufwendungen bis zu folgenden Höchstbeträgen pro Jahr)
------------------------------------------------------------------------------------------ TEILSTATIONÄRE TAGES- UND NACHTPFLEGE (Monatliche Pflegeaufwendungen)
------------------------------------------------------------------------------------------ VOLLSTATIONÄRE PFLEGE (Monatliche Pflegeaufwendungen)
------------------------------------------------------------------------------------------ PFLEGE IN VOLLSTATIONÄREN EINRICHTUNGEN DER HILFE FÜR BEHINDERTE MENSCHEN Es werden Pflegeaufwendungen in Höhe von 10 % des Heimentgelts, höchstens 256,- € monatlich gewährt. ------------------------------------------------------------------------------------------ HILFSMITTEL, die zum Verbrauch bestimmt sind Es werden höchstens Aufwendungen von 31,- € monatlich bezahlt. ------------------------------------------------------------------------------------------ TECHNISCHE HILFSMITTEL Es werden Aufwendungen in Höhe von 90 % der Kosten, unter Berücksichtigung von höchstens 25,- € Eigenbeteiligung je Hilfsmittel erstattet. ------------------------------------------------------------------------------------------ WOHNUMFELD (Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes) Es sind Maßnahmen in Höhe von bis zu 2.557,- € je Maßnahme, unter Berücksichtigung einer angemessenen Eigenbeteiligung erstattungsfähig. ------------------------------------------------------------------------------------------ ZAHLUNG VON RENTENVERSICHERUNGSBEITRÄGEN für Pflegepersonen Bei wenigstens 14 Stunden Pflegetätigkeit pro Woche, wenn die Pflegeperson keiner Beschäftigung über 30 Stunden nachgeht und sie noch keine Vollrente wegen Alters bezieht, werden je nach Umfang der Pflegetätigkeit folgende Zuschüsse gewährt:
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Vom Betreuungsrecht betroffen sind erwachsene Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz..mehr lesen Damit ist die Gesamtheit aller körperbezogenen Tätigkeiten wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität und prophylaktische Maßnahmen, also Pflegeleistungen nach dem..mehr lesen
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