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Guten Morgen

Vom Betreuungsrecht betroffen sind erwachsene Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind.

Oft sind betagte Menschen betroffen, eine Betreuung kann aber auch für junge Menschen nötig werden, wenn sie beispielsweise infolge eines Unfalls ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.

Das Betreuungsrecht regelt, wie und in welchem Umfang für eine hilfsbedürftige Person vom Gericht eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt wird. Das Gericht legt auch den Umfang fest, in dessen Rahmen man die fremden Angelegenheiten regeln kann.

Das Betreuungsrecht dient dazu, den betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche Fürsorge zu gewähren, ihnen zugleich aber auch ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung zu erhalten.

Das persönliche Wohlergehen des hilfsbedürftigen Menschen steht im Vordergrund.

Das lässt sich freilich nur erreichen, wenn möglichst viele Menschen bereit sind, die verantwortungsvolle Aufgabe einer ehrenamtlichen Betreuung zu übernehmen.

Hier sind wir alle gefordert, durch privates Engagement zu helfen und so das Recht mit Leben zu erfüllen.

Quelle: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Bundesministerin der Justiz; Bundesministerium der Justiz Vorwort Betreuungsrecht Stand: November 2009

 

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