Sie befinden sich hier auf der: Startseite - Antragsstellung für PflegestufeGuten Morgen Leistungen der Pflegeversicherung werden nur auf Antrag gewährt, eine rückwirkende Antragstellung ist nicht möglich. Das gilt auch, wenn eine bisher nicht gewährte Leistung begehrt wird. Sind Leistungen nur befristet bewilligt worden, muss nach Ablauf der Frist ein neuer Antrag gestellt werden. Hierauf muss die Pflegekasse hinweisen. Erhöht sich die Pflegebedürftigkeit während des Leistungsbezugs, so sollen die höheren Leistungen gegebenenfalls rückwirkend ab dem Zeitpunkt gewährt werden, ab dem die höhere Pflegestufe vorgelegen hat. Verringert sich die Pflegebedürftigkeit, treten die geringeren Leistungen oder der Wegfall der Leistungen nur dann rückwirkend ein, wenn der Pflegebedürftige wusste oder wegen grober Fahrlässigkeit nicht wusste, dass sein Anspruch ganz oder teilweise weggefallen ist. Antragsberechtigt ist die versicherte Person. Sie kann eine andere Person bevollmächtigen. Für Minderjährige handeln die Eltern oder ein Vormund als gesetzliche Vertreter. Wenn es zu seinem Betreuungsbereich gehört, vertritt der Betreuer den volljährigen Pflegebedürftigen bei der Antragstellung. Der Antrag zur Einstufung in eine Pflegestufe muss bei der Pflegekasse gestellt werden.. Quellen :Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Pflegeversicherung (Deutschland) aus der freien Enzyklopädie wikipedia und steht unter der GNU Lizenz für freie Dokumentation. In der wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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Vom Betreuungsrecht betroffen sind erwachsene Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz..mehr lesen Damit ist die Gesamtheit aller körperbezogenen Tätigkeiten wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität und prophylaktische Maßnahmen, also Pflegeleistungen nach dem..mehr lesen
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